Neuwagen-Garantie*
Hyundai garantiert Ihnen für die Dauer von 5 Jahren ab Garantiebeginn Datum entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik Fehlerfreiheit der Fahrzeuge . Das bedeutet, dass ein Defekt, der unter normalen Betriebsbedingungen auftritt und auf einen Produktions- oder Montagefehler des Fahrzeugherstellers zurückzuführen ist, im Rahmen der Neuwagengarantie kostenlos behoben wird. Für Taxi/Mietwagen gilt eine eingeschränkte Garantiedauer von 3 Jahren oder bis zu 100.000 km Laufleistung, je nachdem was früher eintritt.
Mobilitätsgarantie°*
Die Hyundai Mobilitätsgarantie steht Ihnen für die Dauer der Neuwagen-Garantie* ab Garantie Beginn Datum für Ihr Hyundai-Fahrzeug im Fall der Fälle rund um die Uhr mit Ihrem schnellen und kompetenten Pannendienst zur Verfügung . Bei einem Defekt setzen Sie sich bitte mit der Hyundai Mobilitätsgarantie in Verbindung. Diese organisiert für Sie dann alle weiteren Schritte.
Kontakt:
Inland: 0800 21 20 90 Ausland: +43 1 710 57 74
Lackgarantie*
Die Lackgarantie gilt ebenfalls für die Dauer der Neuwagen-Garantie* ab Garantie Beginn Datum und betrifft Lackschäden oder oberflächliche Korrosionsschäden an lackierten Karosserieteilen, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind.
Für Taxi/Mietwagen gilt eine eingeschränkte Garantiedauer von 3 Jahren oder bis zu 100.000 km Laufleistung, je nachdem was früher eintritt.
Die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Neuwagen-, Mobilitäts- und Lackgarantie ist eine ordnungsgemäße und fristgerechte Durchführung der Wartungs- und Servicearbeiten an dem Fahrzeug entsprechend den Herstellerangaben, die Sie der jeweiligen Betriebsanleitung des Fahrzeugs entnehmen können.